Achtung : Das Zelt hat keine Schneelastberechnung und muss daher bei Schneefall unbedingt geräumt und/oder bezheizt werden. Das Zelt muss schneefrei gehalten werden. Sollten Schäden durch Schneelast am Zelt enstehen, müssen die daraus entstehenden Kosten (Reparatur etc.) zur Gänze vom Mieter getragen werden.